Intensivfahrschule Hanse IFH GmbH – Prüfungen
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Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung

Ablegen der theoretischen Prüfung

Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters.

Vor der Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass, von der Identität des Bewerbers zu überzeugen.

Die Ausbildungsbescheinigung

Der Bewerber benötigt für die Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung über den theoretischen Mindestunterricht. Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, und vom Bewerber unter Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein.

Geltungsdauer der Ausbildungsbescheinigung

Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Folgende Fremdsprachen Für die Klassen A und B sind zugelassen:

Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch, Türkisch

Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung

12 Monate

Wiederholungsfristen bei Nichtbestehen

1. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen

2. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen

 

Die Fristen wiederholen sich für die Dauer des auf ein Jahr befristeten Fahrerlaubnisantrages.

 

Die praktische Fahrerlaubnisprüfung

Ablegen der praktischen Prüfung

Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters.

Vor der Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass, von der Identität des Bewerbers zu überzeugen.

Die Ausbildungsbescheinigung

Der Bewerber benötigt für die Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung über die Grundausbildung und die Mindeststundenzahl der vorgeschriebenen Sonderfahrten. Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, vom Fahrlehrer und vom Bewerber, unter Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein.

Geltungsdauer der Ausbildungsbescheinigung

Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Wiederholungsfristen bei Nichtbestehen

1. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen

2. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen

 

Die Fristen wiederholen sich für die Dauer des Fahrerlaubnisantrages.