| Intensivfahrschule Hanse IFH GmbH – Prüfungen |
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There are no translations available. Die theoretische FahrerlaubnisprüfungAblegen der theoretischen PrüfungFrühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters. Vor der Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass, von der Identität des Bewerbers zu überzeugen. Die AusbildungsbescheinigungDer Bewerber benötigt für die Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung über den theoretischen Mindestunterricht. Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, und vom Bewerber unter Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein. Geltungsdauer der AusbildungsbescheinigungDas Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Folgende Fremdsprachen Für die Klassen A und B sind zugelassen:Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch, Türkisch Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung12 Monate Wiederholungsfristen bei Nichtbestehen1. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen 2. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
Die Fristen wiederholen sich für die Dauer des auf ein Jahr befristeten Fahrerlaubnisantrages.
Die praktische FahrerlaubnisprüfungAblegen der praktischen PrüfungFrühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters. Vor der Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass, von der Identität des Bewerbers zu überzeugen. Die AusbildungsbescheinigungDer Bewerber benötigt für die Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung über die Grundausbildung und die Mindeststundenzahl der vorgeschriebenen Sonderfahrten. Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, vom Fahrlehrer und vom Bewerber, unter Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein. Geltungsdauer der AusbildungsbescheinigungDas Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Wiederholungsfristen bei Nichtbestehen1. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen 2. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
Die Fristen wiederholen sich für die Dauer des Fahrerlaubnisantrages. |
